VerwertungsPartner
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Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die über die Plattform VerwertungsPartner zwischen dem jeweiligen Insolvenzverwalter als Verkäufer und dem Käufer geschlossen werden.

(2) VerwertungsPartner ist ein Vermittlungsservice von Voss & Partner Rechtsanwälte, Bockenheimer Landstraße 24, 60323 Frankfurt am Main. VerwertungsPartner tritt nicht als Verkäufer auf, sondern vermittelt ausschließlich Kaufverträge zwischen Insolvenzverwaltern und B2B-Käufern.

(3) Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB. Verbrauchergeschäfte sind ausgeschlossen.

(4) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Käufers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Die Darstellung der Waren im Portal stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Kaufangebots dar.

(2) Der Käufer kann über das Portal ein verbindliches Kaufangebot abgeben. Der Kaufvertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Insolvenzverwalters oder durch Übergabe der Ware zustande.

(3) Bei Geboten im Rahmen eines Bieterverfahrens gilt: Das höchste Gebot zum Ende der Bieterfrist stellt ein bindendes Kaufangebot dar. Der Insolvenzverwalter behält sich vor, dieses Angebot anzunehmen oder abzulehnen.

§ 3 Kaufgegenstand und Beschaffenheit

(1) Gegenstand des Kaufvertrags sind gebrauchte Waren aus Insolvenzmassen. Die Waren werden in dem Zustand verkauft, in dem sie sich zum Zeitpunkt des Verkaufs befinden („gekauft wie gesehen").

(2) Die im Portal enthaltenen Beschreibungen, Fotos und Angaben dienen lediglich der Information und stellen keine Beschaffenheitsvereinbarung dar, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.

(3) Dem Käufer wird empfohlen, die Waren vor Abgabe eines Kaufangebots zu besichtigen. Besichtigungstermine können über das Portal vereinbart werden.

(4) Die in den Inventargutachten genannten Werte stellen Schätzwerte dar und begründen keine Beschaffenheitsgarantie.

§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Alle angegebenen Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) Der Kaufpreis ist innerhalb von 7 Tagen nach Zugang der Auftragsbestätigung auf das in der Rechnung angegebene Konto zu überweisen.

(3) Bei Zahlungsverzug ist der Insolvenzverwalter berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware anderweitig zu veräußern. Etwaige Schadensersatzansprüche bleiben vorbehalten.

(4) Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen ist nur zulässig, wenn diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

§ 5 Abholung und Übergabe

(1) Die Abholung der Waren erfolgt auf Kosten und Gefahr des Käufers am jeweiligen Standort der Insolvenzmasse.

(2) Die Abholung hat innerhalb von 14 Tagen nach vollständiger Kaufpreiszahlung zu erfolgen, sofern nicht anders vereinbart.

(3) Bei nicht fristgerechter Abholung kann der Insolvenzverwalter Lagerkosten in Höhe von 50,00 EUR netto pro angefangenem Tag berechnen. Nach Ablauf von 30 Tagen ist der Insolvenzverwalter berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

(4) Mit der Übergabe der Ware geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung auf den Käufer über.

§ 6 Eigentumsvorbehalt

(1) Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises Eigentum der Insolvenzmasse.

(2) Der Käufer ist verpflichtet, die Ware bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung pfleglich zu behandeln und gegen Diebstahl, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zu versichern.

§ 7 Gewährleistung

(1) Die Gewährleistung für Sachmängel ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Dies gilt nicht für Ansprüche aus Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Insolvenzverwalters beruhen.

(2) Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 3 Werktagen nach Übergabe schriftlich anzuzeigen. Versteckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung anzuzeigen.

(3) Etwaige Gewährleistungsansprüche verjähren in einem Jahr ab Übergabe der Ware.

§ 8 Haftung

(1) Der Insolvenzverwalter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.

(2) Im Übrigen ist die Haftung des Insolvenzverwalters für vertragliche und außervertragliche Schadensersatzansprüche auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

(3) VerwertungsPartner haftet als Vermittler nicht für die Erfüllung der zwischen Insolvenzverwalter und Käufer geschlossenen Kaufverträge.

§ 9 Datenschutz

Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten erfolgt gemäß unserer Datenschutzerklärung, die unter Datenschutz abrufbar ist.

§ 10 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Ist der Käufer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag Frankfurt am Main.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

(4) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.

Stand: Januar 2025

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